Tätigkeitsschwerpunkt Bau-, Architekten- und Werkvertragsrecht

Das Bau-, Architekten- und Werkvertragsrecht zeichnet sich dadurch aus, dass in den letzten Jahren die Rechtsprechung sehr aktiv war. Zahlreiche Fragen sind durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sowie des Bundesgerichtshofes entschieden worden. Das Bau-, Architekten- und Werkvertragsrecht umfasst u. a. folgende Themenschwerpunkte:
  • Abschluss eines Bauvertrages (Generalunternehmer- und Bauträgervertrag, BGB-Werkvertrag und VOB/B Vertrag)
  • Gewährleistung beim Bauvertrag
  • Vergütungsansprüche
  • Sicherung von Werklohnansprüchen
  • Fälligkeit von Architektenhonoraren
  • Beweissicherung und selbständiges Beweisverfahren




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